Richtlinie und Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Diese Satzung gilt für Inhalte, die auf unserer Website veröffentlicht werden: https://www.aifactory.lu/
Was ist digitale Zugänglichkeit?
Digitale Barrierefreiheit bezeichnet eine Reihe von Regeln und Best Practices, die funktionale, grafische, technische und redaktionelle Aspekte abdecken.
Die Einhaltung dieser Regeln und bewährten Praktiken stellt sicher, dass digitale Medien (Websites, mobile Anwendungen, PDF-Dokumente usw.) für Internetnutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen, zugänglich sind.
Eine barrierefreie Website ermöglicht zum Beispiel:
- Individualisieren Sie die Anzeige über das Betriebssystem und/oder den Browser (Schriftgröße vergrößern oder reduzieren, Schriftart ändern, Farben ändern, Animationen deaktivieren usw.).
- navigieren Sie mit unterstützenden Technologien wie Sprachsynthese oder einer Braille-Anzeige.
- Navigieren Sie ohne Maus, nur mit der Tastatur, Schaltern oder einem Touchscreen.
- Sehen Sie Videos und Audioinhalte mithilfe von Untertiteln und/oder Transkripten an.
Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit
Luxinnovation verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugänglich zu machen und damit die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umzusetzen.
Um die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 und des Luxemburger Web Accessibility Assessment Framework (RAWeb) zu erfüllen, der für alle luxemburgischen öffentlichen Körperschaften gilt, wird die Barrierefreiheit von allen Luxinnovation-Teams (funktionales und grafisches Design, Entwicklung, Beitrag usw.) vom Moment der Erstellung der Inhalte bis zur Entwicklung und Pflege unserer Website https://www.aifactory.lu/ berücksichtigt.
Die technische RAWeb-Methode bietet einen operativen Rahmen zur Überprüfung der Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen in Form eines Rasters von Kriterien (insgesamt 136) und Tests. Jedes Kriterium wird entweder als konform, teilweise konform oder nicht konform bewertet. Zusammen ermöglichen diese Kriterien festzustellen, ob eine Website gesetzeskonform, teilweise oder nicht konform ist.
Barrierefreiheitserklärung und Compliance-Grad
Diese Erklärung wurde nach einer Prüfung erstellt, die von zwei unabhängigen externen Unternehmen durchgeführt wurde: Ideance, die mit RAWeb abgestimmt ist, und Recite-me , die mit WCAG (Web Accessibility Guidelines) und dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz übereinstimmt. Alle Seiten auf unserer Website wurden überprüft, mit Ausnahme des Cookie-Managers. Daher entspricht die Luxinnovation-Website teilweise RAWeb und dem Standard EN 301 549 (die Bewertung wird am unteren Rand unserer Webseiten angezeigt). Teilweise Einhaltung bedeutet, dass bestimmte Elemente die Anforderungen nicht erfüllen.
Recite-me ermöglicht es uns, die Seiten unserer Website automatisch und kontinuierlich zu bewerten und erstellt einen priorisierten Verbesserungsbericht, der es uns ermöglicht, einheitliche Standards hinsichtlich der Inklusivität unserer digitalen Tools zu garantieren.
Diese Audits zeigen, dass die Luxinnovation-Website teilweise RAWeb und dem Standard EN 301 549 entspricht. Teilweise Einhaltung bedeutet, dass bestimmte Elemente die Anforderungen nicht erfüllen.
Obwohl wir darauf achten, auf unserer Website ein hohes Maß an Zugänglichkeit zu gewährleisten, sind uns bestimmte Einschränkungen bewusst.
Die unten aufgeführten Inhalte entsprechen nicht dem Gesetz vom 28. Mai 2019 und werden im ersten bis zweiten Quartal 2026 korrigierend geändert:
| 4.1.2 A | Jedes interaktive Element, also Überschriften und Beschriftungen, sollte einen zugänglichen Namen haben. |
| 2.1.1 A | Du solltest dich nur mit einer Tastatur navigieren können. |
| 1.3.1 A | Visuelle Informationen sollten auch in Codeform durch Formularbeschriftungen oder Aria-Described by dargestellt werden, z. B. für Hinweistext auf einem Eingabefeld. |
| 2.4.1 A | Links überspringen sollten oben links bereitgestellt werden, damit Nutzer zum Hauptinhalt navigieren können. |
| 1.1.1 A | Bilder sollten Alt-Text haben, wenn das Bild dekorativ ist, sollte es entsprechend markiert werden. |
| 1.3.3 A | Inhalt/Komponenten sollten nicht nur über Farbe, Größe oder Positionsform bezeichnet werden. |
| 1.4.3 AA | Bei großem Text sollte der Kontrast 3:1 über 24 px oder fett sein und die Größe 19px. Sonst sollte es ein Verhältnis von 4,5 zu 1 sein. Benutze hier einen manuellen Kontrastprüfer. |
| 1.4.10 AA | Der Seiteninhalt kann erhöht werden, ohne die Zeilenlänge zu erhöhen, vertikales Scrollen kann bei 320 px erfolgen und horizontales Scrollen auf 256 px bei 400 % Zoom. |
Der unten aufgeführte Inhalt ist nicht durch das Gesetz vom 28. Mai 2019 abgedeckt:
- Seiten, die als vor dem 26. Juni 2025 archiviert galten, dem Datum, an dem digitale Barrierefreiheit gesetzlich zur Veröffentlichung von Inhalten und zur Bereitstellung von Dienstleistungen wurde.
- Dokumente, Diagramme, Videos und Karten, die ebenfalls vor dem 26. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
Unser Ziel ist es, unsere Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern, nicht so sehr um einer Verpflichtung nachzukommen, sondern um allen Internetnutzern gleiche Chancen zu bieten.
Kontrollprozess
Der Inhalt der AI Factory-Website wird auf bestehende Inhalte geprüft und basierend auf der 'Basseline Accessibility Checklist' von Recite-me für neue Inhalte konzipiert, die kritische Probleme auflistet, die häufig auf Websites auftreten, wie zum Beispiel:
- Struktur und Navigation,
- Multimedia,
- Formen und Wechselwirkungen,
- Konsistenz und Kohärenz,
- Bildschirmleser-Kompatibilität.
Diese Checkliste ergänzt die Prüfung und ermöglicht eine schnelle Korrektur der häufigsten Fehler sowohl in alten als auch in neuen Publikationen.
Auf Basis dieser Checkliste wird ein Barrierefreiheitswert als Prozentsatz erstellt. Diese Partitur wird am unteren Rand der Seite veröffentlicht und ändert sich, sobald Korrekturen vorgenommen werden und neue Versionen der Website veröffentlicht werden. Sie zeigt den Nutzern das Engagement der KI-Fabrik für die Inklusivität ihrer Website und ihr Bestreben, stets den spezifischen Bedürfnissen ihrer Nutzer gerecht zu werden.
Feedback und Kontaktdaten
Wenn Sie keinen Zugriff auf Inhalte oder Dienste auf dieser Seite haben, können Sie uns über eine der untenstehenden Methoden kontaktieren und Ihr Problem beschreiben:
Schreiben Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse : web@luxinnovation.lu
Rufen Sie uns unter +352 43 62 63 1 an
Schreiben Sie uns per Post unter folgender Adresse: 5 Av. des Hauts-Fourneaux, 4362 Esch-Belval Esch-sur-Alzette, Luxemburg
Wenn Sie uns Ihre Kommentare senden, konsultieren Sie bitte unsere allgemeine Datenschutzerklärung (gilt für alle Nutzer und Besucher der Plattform), um herauszufinden, wie wir Ihre Daten verarbeiten. Wir verpflichten uns, den Erhalt Ihrer Anfrage zu bestätigen und, falls eine Antwort erwartet wird, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats (oder 30 Kalendertage) per E-Mail zu antworten.
Um das Problem nachhaltig und vernünftig zu beheben, wird die Online-Behebung des Barrierefreiheitsfehlers priorisiert.
Falls dies nicht möglich ist, werden Ihnen die angeforderten Informationen in einem zugänglichen Format gemäß Ihren Wünschen zugesandt:
- Schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail, ODER
- Mündlich während eines Vorstellungsgesprächs oder am Telefon
Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen
Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Barrierefreiheitsprobleme, die Sie auf unserer Website gemeldet haben, nicht zufrieden sind, haben Sie auch die Möglichkeit, den Informations- und Pressedienst , der für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Formular zur Barrierefreiheitsbeschwerde oder den Ombudsmann für das Großherzogtum Luxemburg zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der Vorlage der Umsetzung (EU) 2018/1523.
Letztes Update: 24. November 2025
Nächstes geplantes Update, spätestens: 24. November 2026